Joost Schloemer

5. Jan. 20191 Min.

TOMs | technisch und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz

Aktualisiert: 1. Dez. 2021

Die Datenschutzgrundverordnung (#DSGVO) gibt vor, wie technische und organisatorische Maßnahmen zu gestalten und zu dokumentieren sind.

Maßgeblich sind die technischen und organisatorische Maßnahmen, wie folgt beschrieben:

https://dsgvo-gesetz.de/themen/privacy-by-design/

https://dsgvo-gesetz.de/art-25-dsgvo/

https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-78/

Die zwingende Dokumentation der TOMs impliziert also auch den Nachweis ihrer Umsetzung.

Dabei kann eine entsprechende vorzugshalber cloudbasierte Applikation in Verbindung mit einer professionellen Beratung wertvolle Unterstützung leisten. www.dsgvoflat.de

#zerodatabreachculture

    320
    0