Das komplett digitalisierte, papierlose Büro ist noch mehr Utopie als Realität.
Der Alltag ist noch immer geprägt von Dokumenten und vollen Aktenordnern, die aufgrund der Aufbewahrungsfristen teilweise mehrere Jahre gelagert werden müssen bevor sie entsorgt werden können.
Wenn personenbezogene und andere sensible Daten/Dokumente vernichtet werden, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden. Rechtliche und technische Vorgaben der Aktenvernichtung ergeben sich aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und DIN 66399.
Kunden können einfach online über den regionalen Webshop bestellen.
Sie können im Webshop zwischen verschiedenen Service-Optionen für die Aktenvernichtung wählen. Aus diesen Angeboten können Kunden wählen:
"Preiswert", schnell und wenig Aufwand für geringes Volumen (max. 60 gefüllte Aktenordner)
"Komfortabel" für Kunden, die ein größeres Volumen an Aktenordnern/Dokumente vernichten wollen und sich mehr Zeit nehmen wollen, um z.B. Aktenordner für Wiederverwendung zu leeren. Sicherheitsbehälter stehen bis zu 10 Tage mietfrei bei den Kunden. Abholung erfolgt in Absprache mit dem Dienstleister.
"Regelmäßig" für Kunden mit andauerndem Bedarf Akten und Dokumente zu entsorgen. Termine zur Abholung der Sicherheitsbehälter können in festem Turnus oder nach Bedarf der Kunden vereinbart werden.
"Nachhaltig" bietet Kunden zusätzlich die Option, das Schreddergut aus der Aktenvernichtung zu Büropapier zu recyceln. Das Schreddergut wird generell wiederverwertet, aber normalerweise zu Tissue-Papier.
Individuelle Vereinbarungen sind möglich, wenn keines der Angebote zu einem Kundenwunsch passt.
Die Vorteile für Kunden:
Schutz sensibler Daten; sie erfüllen die Vorgaben der #DSGVO mit wenig Aufwand und geringen Kosten
In Regalen und Archiven wird wieder Platz frei
Kunden können sich bei Bedarf zum Thema Datenschutz und Datenvernichtung beraten lassen
Comments