Für manche Unternehmen oder Institutionen ist es von herausragender Bedeutung, dass lesbare Daten erst gar nicht das Betriebsgelände verlassen. Hiervon betroffen sind beispielsweise Forschungsdaten, Patientenakten, hochsensible Interna oder Daten von Berufsgeheimnisträgern.
Bestimmte Daten müssen unter Umständen auch aufgrund gesetzlicher Vorschriften noch auf dem Betriebsgelände vernichtet werden.
Akten und Daten, die einem hohen Schutzbedarf unterliegen, den Vorgaben der DSGVO und anderer Gesetze entsprechend zu vernichten, ist organisatorisch und technisch anspruchsvoll. Dem wird ein handelsüblicher Aktenvernichter nicht gerecht. Akten selbst zu vernichten, ist für sensible Daten nicht die richtige Lösung.
Durch die Unterstützung eines externen Dienstleisters können Sie sicher sein, alle rechtlichen Vorgaben zum Datenschutz zu erfüllen.
Comentarios