Gutachten und wissenschaftliche Abhandlungen bestätigen die Wirksamkeit unserer Raumluft- und Oberflächen-Desinfektionsgeräte.
Auch in geschlossenen Räumlichkeiten wie Großraumbüros, Hörsälen, Sportstätten, Theatern, Kinos und Restaurants ist vermehrt mit Versammlungen und Veranstaltungen zu rechnen.
Sachgerechte Anwendung von Lüftungstechniken sowie sachgerechtes Lüften spielt zweifellos eine maßgebliche Rolle neben Beachtung der AHA-Regeln.
Nachfolgende Zitate aus der Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene am
Umweltbundesamt mögen als Entscheidungsgrundlage genügen, sich Raumumluftfilter- und Reinigungsanlagen zu beschaffen.
Das Umweltbundesamt folgt den Empfehlungen der Innenraumlufthygiene-
Kommission (IRK) Raumnutzenden und Gebäudebetreibenden zu helfen und sich richtig zu verhalten, um das Risiko für SARS-CoV-2-Übertragungen und damit auch das Risiko für daraus resultierende Erkrankungen deutlich zu verringern.
Im Sinne des Infektionsschutzes sollten Innenräume mit einem möglichst hohen Luftaustausch und Frischluftanteil versorgt werden. Dies gilt gleichermaßen für freies Lüften über Fenster wie beim Einsatz von raumlufttechnischen (RLT-) Anlagen.
Zur Reduzierung des Risikos einer Übertragung von SARS-CoV-2 empfiehlt die IRK, in Räumen, in denen sich Personen aufhalten, möglichst entweder nur Zuluft von außen(100 % Frischluft) zuzuführen, oder bei RLT-Anlagen mit Umluftanteil die Anlagen mit zusätzlicher Filterung (HEPA-Filter) zu versehen.
Die IRK macht deutlich, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und die
Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln in Innenräumen nur dann ausreichend wirksam sind, wenn gleichzeitig für einen angemessenen Luftaustausch über Fensterlüftung oder Lüftungstechnik im Raum gesorgt wird.
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