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Schloemer | CMS Blog

TOMs | technisch und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz

Aktualisiert: 1. Dez. 2021

Die Datenschutzgrundverordnung (#DSGVO) gibt vor, wie technische und organisatorische Maßnahmen zu gestalten und zu dokumentieren sind.


Maßgeblich sind die technischen und organisatorische Maßnahmen, wie folgt beschrieben:

https://dsgvo-gesetz.de/themen/privacy-by-design/

https://dsgvo-gesetz.de/art-25-dsgvo/

https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-78/


Die zwingende Dokumentation der TOMs impliziert also auch den Nachweis ihrer Umsetzung.


Dabei kann eine entsprechende vorzugshalber cloudbasierte Applikation in Verbindung mit einer professionellen Beratung wertvolle Unterstützung leisten. www.dsgvoflat.de


#zerodatabreachculture


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