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Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)

Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ist eine deutsche Verordnung, die Manipulationen an elektronischen Kassensystemen verhindern soll. Sie schreibt vor, dass alle elektronischen Aufzeichnungssysteme mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein müssen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Unveränderbarkeit und Vollständigkeit von Kassendaten sicherzustellen und somit Steuerhinterziehung zu erschweren.


Was ist eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)?


Eine TSE ist ein Sicherheitsmodul, das in elektronische Kassensysteme integriert wird, um sämtliche Geschäftsvorfälle manipulationssicher aufzuzeichnen. Sie besteht aus drei Hauptkomponenten:


  1. Sicherheitsmodul (SMA): Dieses Modul stellt sicher, dass alle Transaktionen vollständig und unveränderbar erfasst werden.

  2. Speichermedium: Hier werden die signierten Daten für die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren gespeichert.

  3. Einheitliche Digitale Schnittstelle (DSFinV-K): Sie ermöglicht den standardisierten Export der gespeicherten Daten für Prüfzwecke durch die Finanzbehörden.


Die TSE kann sowohl als Hardware-Lösung (z. B. USB-Stick, SD-Karte) als auch als Cloud-basierte Lösung implementiert werden. Bei der Cloud-TSE werden die Daten online in einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert, was insbesondere für Unternehmen mit mehreren Filialen von Vorteil ist.


Funktionsweise der TSE


Bei jedem Kassenvorgang sendet das Kassensystem die Transaktionsdaten an die TSE. Das Sicherheitsmodul (SMA) verarbeitet diese Daten und erstellt in Zusammenarbeit mit dem Cryptographic Service Provider (CSP) eine digitale Signatur. Diese Signatur wird anschließend zusammen mit den Originaldaten auf dem Speichermedium der TSE abgelegt. Jeder Beleg erhält zudem einen individuellen Code, der die Integrität des Vorgangs bestätigt. Durch diese Vorgehensweise wird sichergestellt, dass nachträgliche Änderungen an den Daten sofort erkennbar sind.


Gesetzliche Anforderungen und Fristen


Seit dem 1. Januar 2020 sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, ihre Kassensysteme mit einer zertifizierten TSE auszustatten. Aufgrund von Verzögerungen bei der Zertifizierung der TSEs wurde eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30. September 2020 gewährt. Für bestimmte Kassensysteme, die technisch nicht aufrüstbar sind, gelten Übergangsfristen bis zum 31. Dezember 2022. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Ausnahmeregelungen nur unter bestimmten Voraussetzungen gelten und entsprechend dokumentiert werden müssen.


Vorteile der TSE für Unternehmen


  • Rechtssicherheit: Durch die Implementierung einer TSE erfüllen Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben und vermeiden potenzielle Strafen bei Prüfungen.

  • Schutz vor Manipulation: Die TSE stellt sicher, dass alle Kassendaten unveränderbar gespeichert werden, wodurch das Risiko von Datenmanipulationen minimiert wird.

  • Effiziente Prüfungen: Dank der einheitlichen digitalen Schnittstelle können Daten bei Betriebsprüfungen schnell und standardisiert bereitgestellt werden.


Herausforderungen bei der Implementierung


Die Einführung der TSE bringt für viele Unternehmen Herausforderungen mit sich, insbesondere in Bezug auf:


  • Kosten: Anschaffung und Integration der TSE können mit erheblichen Investitionen verbunden sein.

  • Technische Integration: Nicht alle Kassensysteme sind ohne Weiteres mit einer TSE kompatibel, was unter Umständen den Austausch der Hardware erforderlich macht.

  • Schulung des Personals: Mitarbeiter müssen im Umgang mit den neuen Systemen geschult werden, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.



Fazit

Die Kassensicherungsverordnung und die damit verbundene Pflicht zur Implementierung einer Technischen Sicherheitseinrichtung stellen wichtige Schritte zur Sicherstellung der Transparenz und Integrität von Kassendaten dar. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut machen und die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen und die Vorteile einer manipulationssicheren Kassenführung zu nutzen.


FAQ zur Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) und Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)


1. Was ist die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)?

Die KassenSichV ist eine deutsche Verordnung, die Manipulationen an elektronischen Kassensystemen verhindern soll. Sie schreibt vor, dass alle elektronischen Aufzeichnungssysteme mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein müssen.

2. Was ist eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)?

Eine TSE ist ein Sicherheitsmodul in elektronischen Kassensystemen, das der lückenlosen und unveränderbaren Aufzeichnung aller Kassenvorgänge dient. Sie besteht aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle.

3. Wie funktioniert die TSE?

Bei jedem Kassenvorgang sendet das Kassensystem die Transaktionsdaten an die TSE. Das Sicherheitsmodul erstellt eine digitale Signatur, die zusammen mit den Originaldaten auf dem Speichermedium der TSE gespeichert wird. Jeder Beleg erhält zudem einen individuellen Code, der die Integrität des Vorgangs bestätigt.

4. Welche Fristen gelten für die Implementierung der TSE?

Seit dem 1. Januar 2020 sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, ihre Kassensysteme mit einer zertifizierten TSE auszustatten. Aufgrund von Verzögerungen bei der Zertifizierung wurde eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30. September 2020 gewährt. Für bestimmte nicht aufrüstbare Kass

 
 
 

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