KI-Weiterbildung für Beschäftigte
KI-Weiterbildung für Beschäftigte – Förderung nach § 82 SGB III
KI-Kompetenz wird für Unternehmen zunehmend zur Frage der Mitarbeiterqualifizierung. Betriebe müssen notwendige Kompetenzen jedoch nicht in jedem Fall vollständig selbst finanzieren.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten nach § 82 SGB III durch die Agentur für Arbeit gefördert werden. Möglich sind Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und – abhängig vom Einzelfall – zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung.
Damit können Unternehmen ihre Beschäftigten gezielt für Künstliche Intelligenz, Digitalisierung und Online-Marketing qualifizieren und neues Wissen unmittelbar in betriebliche Prozesse übertragen.
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