Verantwortliche Unternehmer aus allen durch die Pandemie betroffenen Branchen können im eigenen Interesse, über das Einhalten der AHA-Regeln sowie der Impf-Maßgaben und auch das Lüften hinaus, mit einer Anpassung ihrer bestehenden Raumluftkonzepte einen wesentlichen und unverzichtbaren Beitrag zum Infektionsschutz leisten.
Das Gleiche gilt für Behörden, Schulen, Kitas, Seniorenheime und Krankenhäuser in besonderem Maße.
Denn es gilt hauptsächlich, die #Virenlast in geschlossenen Räumen drastisch zu reduzieren, sodass sich die Menschen in Freizeit und Beruf wieder wie gewohnt begegnen können.
Stellen Sie Ihr Raumluftkonzept auf den Prüfstand
Mit der neuesten Generation innovativster Raumluftfiltergeräte können jetzt gleichermaßen kontaminierte Aerosole und Oberflächen mit einer Wirksamkeit von bis zu 99,99 % Keimreduzierung unter strenger Beachtung der Grenzwerte lt. der technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 900 Arbeitsplatz) desinfiziert werden.
Der Erwerb dieser wissenschaftlich begutachteten Raumluft- und Desinfektiongeräte erfordert hinsichtlich der technischen und chemischen Wirkweisen und des wirtschaftlichen Einsatzes verschiedener Luftreinigungs- und Desinfektionsmethoden in einem einzigen mobilen Gerät eine kompetente #Beratung betreff ihrer Aufstellung und Anwendung.
Insbesondere aber unterstützen wir Sie auch bei der Begründung Ihrer Antragstellung zur Finanzierung durch die neue #Überbrückungshilfe III Plus, verbunden mit Förderungen bis 100% der Beschaffungskosten. Hierzu müssen Sie Ihren Steuerberater hinzuziehen.
Um schnellst möglich eine Beschaffung dieser Geräte direkt beim Hersteller zu ermöglichen, informieren Sie sich unter https://www.qseven-media.de/frida-raumluft-und-oberflaechenhygiene.
Scheuen Sie nicht, unsere Hotline direkt zu kontaktieren oder einen Termin zu vereinbaren.
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