top of page

Schloemer | CMS Blog

Deponierecht bei Übernahme der Nachsorge mit Photovoltaik.

Kommunen sind  bei Altdeponien nachsorgeverpflichtet (Flächenmahd, Grundwasserbeprobung jährlich an den Messstellen für einen Zeitraum von geschätzten 3 - 5 Jahren), wollen aber immer ihre eigenen Aufwendungen auf "Null" minimieren und sind grundsätzlich gesprächsbereit, wenn es sich um Photovoltaik dreht. Dazu dienen öffentlich-rechtliche Verträge zwischen dem Anlagenbetreiber und der jeweiligen Kommune, zur Übernahme der Nachsorge für den Betriebszeitraum einer Solaranlage.


Die Erteilung der entsprechenden Baugenehmigung bzw. abfallrechtlichen Genehmigung bei "kleinen" bzw. "großen" Altdeponien liegt insofern bei nahezu 100%, sofern alle planungsrechtlichen Schritte durchgeführt wurden, siehe Hinweis für raumordnerische Bewertung und baurechtliche Beurteilung für großflächige Photovoltaikanlagen im Außenbereich. Das Baurecht ist bei Deponien bereits hergestellt. Insofern sind keine Flächennutzungspläne oder Bebauungspläne erforderlich.


Unterstützt durch unser Netzwerk bestehend aus Generalunternehmen, Solateuren, Investoren, Gutachtern, Solarplanern verbunden mit Fachkompetenz betreff Deponierecht sowie Kenntnis der baurechtlichen Vorgaben sind wir ein leistungsfähiges Team für  Entwicklung von Solarprojekten.


Auf Anfrage geben wir gerne Lagebeschreibungen sowie Standortanalysen unserer Solarprojekte zur Einsicht ab.

6 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Schloemer | media

Schloemer | media unterstützt Ihre Präsenz in den digitalen Medien.

Beitrag: Blog2_Post
bottom of page