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PHOTOVOLTAIK & DEPONIERECHT

Rechtliches

  • je nach Größe der Deponie endet die Zuständigkeit der Abfallbehörde (LfU Brandenburg oder Landkreise), wenn die Deponie aus der Nachsorge entlassen wird und geht dann auf die untere Bodenschutzbehörde der Landkreise über;

  • aus diesem Grund ist es bei allen Deponien, die noch nicht aus der Nachsorge entlassen sind, erforderlich, die abfallrechtlich zuständige Behörde über das Vorhaben zur Änderung der Deponie zu informieren;

  • Durch die temporäre Installation der PV-Anlage über einen begrenzten Zeitraum auf einer baulichen Anlage (rekultiviertes Deponiebauwerk) ist ein B-Plan-Verfahren nicht erforderlich;

  • Nach Willensbekundung der kommunalen Gremien wird anschließend durch den Vorhabensträger ein bauordnungsrechtliches Genehmigungsverfahren durchgeführt

PV-Anlagen auf Deponien nach Entlassung aus der Nachsorge

  • bei diesen Deponien handelt es sich um Altlasten; für diese Altlasten sind die unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise gemäß AbfBodZV in Verbindung mit dem BBodSchG die zuständigen Behörden.

  • für die Errichtung und den Betrieb einer PV-Anlage auf diesen Deponien sind die Landräte/ Oberbürgermeister als untere Bauaufsichtsbehörden zuständig; sofern ein Genehmigungsverfahren durchzuführen ist, erfolgt es gemäß der BbgBO

  • als Bewertungsmaßstab gelten die gleichen Kriterien, wie bei in der Nachsorgephase befindlichen Deponien

Sonstige Forderungen an den Betreiber der PV-Anlage

  • die ungestörte Funktionsfähigkeit der Betriebseinrichtungen der Deponie (z.B. Entwässerungssystem, meteorologische Messungen, Grundwassermessstellen) wird auch während und nach Errichtung der Photovoltaikanlage sichergestellt;

  • die Deponie unterliegt bis zur Entlassung aus der Nachsorge weiterhin dem jeweils geltenden Abfallrecht;

  • die notwendigen Wartungs-, Reparatur-, Pflege- und ggf. Sanierungsarbeiten haben stets Vorrang vor dem Betrieb der PV-Anlage;

  • in der Errichtungs- und Betriebsphase der PV-Anlage wird eine ungehinderte Durchführung der Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen garantiert

Rückbau der PV-Anlage

  • um die Deponieflächen nach Ende des Betriebes der PV-Anlage ungestört nachsorgen oder einer anderen Nutzung zuführen zu können, wird vorab eine Rückbauverpflichtung vereinbart;

  • dies kann vertraglich in Form des Abschlusses einer Rückbauversicherung durch den Anlagenbetreiber erfolgen;

  • durch den positiven Marktwert der verarbeiteten Materialien (Trägergerüste aus Metall; Waver aus Silizium) ist ein Ausfall nicht relevant;

  • nach der endgültigen Außerbetriebnahme (ca. 20 - 25 Jahre) wird die PVAnlage komplett rückgebaut und die Rekultivierungsschicht wieder hergestellt;

  • verlegte Kabel und Leitungen werden hierbei aus der Rekultivierungsschicht komplett entfernt

Inbetriebnahme der PV-Anlage

  • die Inbetriebnahme erfolgt nur mit Zustimmung der zuständigen Genehmigungsbehörde;der ordnungsgemäße Zustand des Deponieoberflächenabdichtungs- oder -abdeckungssystems sowie

  • der ordnungsgemäße Betrieb der notwendigen Deponieeinrichtungen werden zuvor nachgewiesen

Technische Randbedingungen

  • Oberflächenabdichtungssystem

  • bereits bei der Planung wird die Vermeidung einer unverhältnismäßigen Verdichtung der Rekultivierungsschicht durch Befahrung (Materialtransport, Erdarbeiten, Lagerung und Aufstellung der Module) berücksichtigt;

  • Ggf. ist die Rekultivierungsschicht nach Abschluss der Bauarbeiten wieder aufzulockern und die Vegetation neu anzusäen;

  • durch diesen Lasteintrag kann es nur minimal zu Setzungen im Deponiekörper kommen, da durch die lange Verweilzeit der mineralischen Dichtungselemente ein Abklingen der Setzungen bereits statt gefunden haben;

  • durch die Errichtung der Anlage kommt es zur punktuellen Versiegelung der Oberfläche - um diesem entgegenzuwirken werden die Fundamente der PV-Anlage so ausgebildet, dass der Versiegelungsquotient maximal 5 % der beanspruchten Fläche erreicht

  • Gründung

  • hierbei kommen insbesondere folgende Varianten zur Anwendung: Rammpfosten, Einzelpunktfundamente aus Beton;

  • die Einbindetiefe wird im Rahmen der Überwachung kontrolliert;

  • vorhandene Dichtungselemente aus Kunststoff (KDB, Drainmatte) sind vor Beschädigungen zu schützen.

Entwässerung und Vermeidung von Erosion

  • durch die Errichtung der Photovoltaikanlage wird der ungestörte Wasserabfluss auf der Altablagerungsfläche sichergestellt;

  • die Versickerung des Niederschlagswassers ist zur Aufrechterhaltung des Wasserhaushaltes in der Rekultvierungsschicht notwendig;

  • Überschusswasser wird ggf. über die installierte Oberflächenentwässerung (Gerinne) am Deponiestandort abgeführt

Sicherstellung der Funktionalität der vorhandenen deponietechnisch notwendigen Anlagen

  • durch die Eingriffe in die Rekultivierungsschicht beim Bau der Photovoltaikanlage werden keine Beschädigungen einzelner Schichtkomponenten und der Sickerwasserfassungsanlagen hervorgerufen.

Einbindung des Solarkraftwerkes in das Landschaftsbild

  • besonderes Augenmerk wird bei uns auf die Einbindung der Solarkraftwerke in das bestehende Landschaftsbild gelegt;

  • bereits bei der Auswahl der Flächen wird eine Standortanalyse zur Integration in den Naturraum durchgeführt;

  • Solarkraftwerke schaffen Lebensraum in mitten einer durch intensive Landwirtschaft geprägten Kulturlandschaft;

Kommunale Aspekte

  • Beitrag zur Energiewende im Land Brandenburg

  • Sinnvolle Nachnutzung der Altdeponiefläche

  • Vermeidung von Flächenversiegelungen natürlicher Böden

  • Einsparung von Haushaltsmitteln für die Nachsorgearbeiten in Form von Kostenübernahme durch den Anlagenbetreiber im Zeitraum von 20 - 25 Jahren

Wertvoller Lebensraum für verschiedene Tierarten

  • Solarkraftwerke tragen zur Verhinderung des Artenrückganges in der Naturlandschaft bei und erlauben gleichzeitig eine naturverträgliche und energetische Nutzung von Freiflächen;

  • der Bewuchs auf der gesamten Freifläche bietet Lebensraum für unterschiedlichste Kleintiere und Insekten an.

Verwendung umweltfreundlicher Solarkraftwerkstechnik

  • Photovoltaik ist eine der klimafreundlichsten und umweltschonendsten Arten der Energieerzeugung;

  • die Nutzflächen bleiben nach der Errichtung der Solarkraftwerke bestehen und zeichnen sich durch einen nahezu lautlosen Betrieb aus;

  • Photovoltaikmodule erzeugen aus Sonnenlicht elektrische Energie in Form von Gleichstrom;

  • Wechselrichtersysteme wandeln diesen Gleichstrom in Wechselstrom um, der ins öffentliche Versorgungsnetz eingespeist wird;

  • Somit partizipieren sowohl die Natur als auch der Stromverbraucher von dieser Art der zukunftsweisenden Energieerzeugung.

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