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Unternehmervollmacht

Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer unterliegen einer besonderen #Bedrohungslage, wenn Sie Ihr Geschäft durch Ausfall oder Krankheit nicht mehr selbstbestimmt verwalten können. Der Geschäftsbetrieb ist nicht mehr gewährleistet. Gleichermaßen können administrative Aufgaben wie Rechnungen bezahlen, Außenstände eintreiben, passwortgeschützte Bereiche bedienen, #Datenschutz sowie operative Aufgaben nicht mehr erledigt werden. Diese Bedrohungslage kann bei Freiberuflern und Selbstständigen zur Insolvenz führen.


Auch Gesellschafter können im Fall der Fälle Ihre Geschäftsanteile oder Ihre Geschäftsinteressen nicht mehr vertreten. Das macht ohne #Unternehmervollmacht dann ein vom Gericht eingesetzter Betreuer. Ein per Unternehmervollmacht von Ihnen bestimmter Bevollmächtigter könnte in Ihrem Unternehmen agieren und Ihre Geschäftsinteressen vertreten.


Als #Vorsorgeberater und freier Kooperationspartner der JURA DIREKT für Vollmachten und Vorsorgedokumente unterstützen wir Sie im Raum München, Miesbach, Tegernsee bei der Abwicklung aller Erfordernisse für Ihre Vorsorgedokumente.

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