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Schloemer | CMS Blog

Whistleblowing | Hinweisgeberschutz

Aktualisiert: 19. Juni 2022

Hinweisgeberschutz vermeidet Bedrohungslagen durch Whistleblowing.


Jeder Mensch hat das Recht, zur Vermeidung der Gefährdung des öffentlichen Interesses, Missstände melden zu können. Dazu verpflichtet die EU-Whistleblower-Richtlinie Unternehmen und Behörden, Hinweisgeber:innen (Wistleblower) künftig rechtlich besser zu schützen.


Juristische Personen des privaten und öffentlichen Sektors sind verpflichtet, ab einer Beschäftigtenanzahl von mehr ab 49 Personen gemäß Richtlinie (EU) 2019/1937 eine Meldestelle für die anonyme Hinweise einzurichten. Für Unternehmen ab 249 Beschäftige gilt diese Richtlinie bereits. Für Behörden gilt eine Untergrenze ab 10.00 Einwohner.


Diese Verordnung wirft viele Fragen auf, welche unter https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/MEMO_18_3442 genau beantwortet werden.

Hinweisgeberschutz

Zweifellos hegen viele Menschen, Hinweise zu bußgeld- und strafbewehrten Tatbeständen sowie zu Verbraucherschutz, Datenschutz, Umweltschutz, Arbeits­sicherheit, Geldwäsche, Korruption, etc. anzuzeigen, zögern aber, ihre Identität preiszugeben und fürchten etwaige Sanktionen oder Repressalien.


Zur Überwindung dieser Ängste sind Unternehmen und Behörden verpflichtet, sichere Meldekanäle für Hinweisgeber:innen einzurichten und dauerhaft zur Verfügung zu stellen.


Insofern sind Unternehmen und Behörden gehalten, sogenannte Hinweisgeberschutz-systeme zu betreiben, in welchen Hinweisgeber anonym Mitteilungen abgeben können und auch darauf vertrauen können, über einen anonymen Zugang eine Rückmeldung zu erhalten und sich auf Wunsch auch mit einer Ombudsperson oder einem Meldestellenbeauftragten verständigen können.

Hinweisgeberschutzsystem

Schloemer | CMS bietet ein rechtskonformes Hinweisgeberschutzsystem, verbunden mit der Dienstleistung als externer Meldestellen-Beauftragter an.


Die Vorteile:

  • Sie nutzen das Wissen unserer Experten auf effizientere Weise.

  • Wir errichten für Sie eine interne und anonyme Meldestelle ein, auf Wunsch auch mit White-Label.

  • Sie vermeiden Hinweise über behördliche Meldestellen.

  • Etwaige Vorkommnisse könnten intern bearbeitet werden.

  • Das Vertrauen in eine neutrale und objektive Verständigung wird gefördert.

Scheuen Sie nicht uns zu kontaktieren oder einen Beratungstermin zu vereinbaren und ein Angebot zu erfragen.

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