Fair Use Attribution
Präambel
Die schloemer::notation wurde von schloemer-cms als offene, semantische Syntax entwickelt, um Sprache, Daten und Künstliche Intelligenz eindeutiger, transparenter und maschinenlesbar zu machen. Sie dient der Förderung von Vereinen, Verbänden, Schulen und gemeinnützigen Organisationen sowie der Stärkung des Vereinswesens im digitalen Zeitalter.
Mit dieser Open-Use-Charter wird geregelt, wie Nutzung, Finanzierung und Verbreitung erfolgen. Ziel ist es, den Zugang für gemeinnützige Organisationen weltweit treuhänderisch über den bundesverband deutscher vereine & verbände e. V. (bdvv) sicherzustellen und durch ein faires Modell dauerhaft tragfähig zu machen.
§1 Nutzung
Die Nutzung der schloemer::notation ist abhängig von der Nutzergruppe:
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Gemeinnützige Organisationen (§2)
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Fördermitglieder (natürliche Personen) (§3)
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Sponsoren (§4)
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Kommerzielle Akteure mit Attributionserlass-Vereinbarung (§5)
Rechtsklarheit entsteht dadurch, dass jede dieser Gruppen klar definierte Rechte und Pflichten erhält.
§2 Gemeinnützige Organisationen
(1) Gemeinnützige Organisationen im Sinne der §§ 51 ff. AO sowie eingetragene Vereine (§ 21 BGB), Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts sind durch den bdvv treuhänderisch vertreten.
(2) Diese Organisationen haben ein zeitlich unbeschränktes, attributionsfreies Nutzungsrecht, soweit die Nutzung ausschließlich im Rahmen ihrer satzungsmäßigen, gemeinnützigen Zwecke erfolgt.
(3) Eine individuelle Mitgliedschaft im bdvv ist hierfür nicht erforderlich.
(4) Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe dieser Organisationen sind von der Attribution-Freistellung ausgenommen und unterfallen §4 oder §5.
§3 Fördermitglieder (natürliche Personen)
(1) Fördermitglieder können ausschließlich natürliche Personen sein. Eine Mitgliedschaft juristischer Personen, Personengesellschaften oder Zusammenschlüsse ist ausgeschlossen.
(2) Fördermitglieder erwerben für die Dauer ihrer Mitgliedschaft ein umfassendes Nutzungsrecht, das ohne Attribution ausgeübt werden darf.
Jede Form der Nutzung – privat, beruflich oder öffentlich – ist damit attributionsfrei, solange die Mitgliedschaft besteht.
(3) Fördermitglieder dürfen ihre Rolle öffentlich darstellen, etwa mit dem Hinweis „Fördermitglied im bdvv“. Eine Attribution ist nicht verpflichtend.
§4 Sponsoren
(1) Sponsoren können Unternehmen, Organisationen oder Institutionen sein, die den bdvv finanziell oder sachlich unterstützen und hierfür einen Sponsoringvertrag abschließen.
(2) Sponsoren sichern mit ihren Beiträgen den attributionsfreien Zugang für die Vereinswelt und tragen damit wesentlich zur Gemeinnützigkeit bei.
(3) Sponsoren erhalten für die Dauer ihres Sponsoringvertrages ein umfassendes, attributionsfreies Nutzungsrecht an der schloemer::notation. Eine Pflicht zur Attribution besteht nicht.
(4) Spender, die lediglich Zuwendungen ohne Sponsoringvertrag leisten, bleiben attributionpflichtig und fallen unter die allgemeinen Regeln der Lizenzierung.
(5) Eine öffentliche Namensnennung der Sponsoren durch den bdvv oder durch Schloemer CMS erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Sponsors, ist jedoch keine Gegenleistung und kein Bestandteil des Sponsoringvertrags.
§5 Attributionserlass | Vereinbarung über kommerzielle Nutzung
(1) Kommerzielle Akteure, die nicht als Sponsoren auftreten, können durch direkte Vereinbarung eines Attributionserlasses mit Schloemer CMS von der Pflicht zur Attribution befreit werden.
(2) Diese Vereinbarungen gelten insbesondere für professionelle oder wirtschaftliche Nutzung außerhalb des Vereinswesens.
(3) Der freie Zugang für gemeinnützige Organisationen (§2) und Fördermitglieder (§3) bleibt hiervon unberührt.
§6 Mittelverwendung
Alle Einnahmen aus Förderbeiträgen, Mitgliedschaften oder Sponsoring werden vom bdvv treuhänderisch verwaltet.
Sie dienen ausschließlich:
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der Pflege und Weiterentwicklung der schloemer::notation,
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der Förderung digitaler Resilienz von Vereinen und Schulen,
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der Unterstützung von Bildungsangeboten im Sinne der Satzung des bdvv.
§7 Ausschluss von Privatlizenzen
Ein individueller Lizenzverkauf an reine Privatpersonen außerhalb der Fördermitgliedschaft ist ausgeschlossen.
Private, nicht-kommerzielle Nutzung zu Test- oder Bildungszwecken ist im Rahmen der CC BY 4.0-Lizenz zulässig, jedoch nicht Teil dieser Open-Use-Charter.
§8 Fairness-Prinzip
Fairness ist Grundprinzip dieser Charter.
Attribution ist der gesetzliche Standardweg zur Wahrung der Urheberrechte gemäß § 13 UrhG. Abweichungen hiervon – insbesondere die attributionsfreie Nutzung – sind nur durch diese Open-Use-Charter ausdrücklich vorgesehen.
Damit wird klargestellt: Wo kein Attributionserlass nach §§ 2–5 greift, bleibt die Pflicht zur Namensnennung bestehen.
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Attribution ist Standardweg, Herkunft und Urheberschaft sichtbar zu machen.
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Freistellung gilt für gemeinnützige Organisationen (§2), Fördermitglieder (§3), Sponsoren (§4) sowie für kommerzielle Akteure mit Vereinbarung eines Attributionserlasses (§5).
So entsteht ein Kreislauf: Nutzung → Ausgleich → Gemeinwohl
§9 Schlussbestimmungen
Diese Open-Use-Charter ergänzt die Veröffentlichung der schloemer::notation unter CC BY 4.0 (Joost Schloemer).
Sie regelt Verteilung, Finanzierung und Gemeinnützigkeit im Rahmen des bdvv.
Änderungen und Ergänzungen werden vom bdvv in Abstimmung mit Schloemer CMS veröffentlicht.
Lizenzhinweis
Die ::Notation wurde 2025 von Joost H. Schloemer im Rahmen der semantischen Promptforschung beschrieben und unter CC BY 4.0 veröffentlicht. Sie versteht den Operator :: nicht als reines Syntaxzeichen, sondern als semantischen Operator, der Bedeutungsnetze für Mensch und Maschine sichtbar macht.
Veröffentlichung unter CC BY 4.0 → Attribution zwingend.
Schloemer, Joost H. (2025a). Schloemer::Notation – semantische Rahmenbildung (Concept DOI). Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.16366107
Schloemer, Joost. H. (2025b). Schloemer::Notation – KI::Hybrid: Semantische Marker für auditierbares Denken (Version v1, Supplement). Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.17416745
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