Schloemer::Notation
Attributions- und Nutzungscharta der Schloemer::Notation
Ergänzend zur Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)
Diese Charta beschreibt, wie die Schloemer::Notation, nachfolgend gelegentlich auch Semenatik::Notation genannt als eigenständige sprachlich-semantische Ausdrucksform genutzt, attribuiert und – in bestimmten Fällen – ohne Attributionpflicht eingesetzt werden kann. Sie richtet sich an Personen, Organisationen und Unternehmen, die mit der Semantik::Kette (Colon::Kette oder SGE::Kette) bewusst arbeiten und für diese Nutzung einen transparenten, fairen Rahmen benötigen.
Präambel – Die Schloemer::Notation als semantische Ausdrucksform
Die Schloemer::Notation ist eine von Joost H. Schloemer entwickelte sprachlich-semantische Ausdrucksform, die mit Sequenzen des Colon (Doppelpunktzeichens) arbeitet.
In dieser Charta bezeichnet Schloemer::Notation (Semantik::Notation) das gesamte semantische Framework auf Basis der Semantik::Kette – also der Colon-Ketten „::“, „:::“ und „::::“ mit ihren dokumentierten Bedeutungsstufen.
Sie versteht Colon::Ketten nicht nur als Interpunktion, sondern als Träger einer strukturierten Bedeutungslogik. Im Zentrum steht die Semantik::Kette: eine Folge unmittelbar aufeinanderfolgender Colons (Doppelpunktzeichen), in der die Operatoren „::“, „:::“ und „::::“ als markierte Bedeutungsstufen für Relation, Prozess und Rückkopplung definiert sind.
Gegenstand dieser Charta ist nicht der Doppelpunkt als normales Satzzeichen, sondern die konkret ausgearbeitete Notation:
eine definierte Operatorfamilie, ihre Bedeutungszuordnung, die Ebenenstruktur, die dokumentierte Architektur und die praktischen Beispiele, in denen diese Struktur beschrieben und angewendet wird.
Diese Ausdrucksform wird als urheberrechtlich geschütztes Werk behandelt. Die Charta regelt, wie sie genutzt, attribuiert oder durch Attributionserlass freigestellt werden kann – in Texten, Systemen, Prompts, Modellen und Anwendungen.
§1 Schutzgegenstand – Colon::Ketten als Ausdrucksform
Dieser Abschnitt definiert, was genau geschützt ist und grenzt deutlich ab, dass es nicht um das Satzzeichen selbst, sondern um seine besondere semantische Verwendung in der Semantik::Kette geht.
Die Schloemer::Notation arbeitet mit Sequenzen des Colon (Doppelpunktzeichens) „:“ und versteht diese nicht nur als Interpunktion, sondern als Träger einer definierten semantischen Struktur. Ausgangspunkt ist ein erstes Colon als Basismarkierung; alle weiteren unmittelbar anschließenden Colon-Zeichen bilden gemeinsam eine ::Kette (Colon- oder Semantik::Kette).
Geschützt ist nicht das einzelne Colon „:“ als Satzzeichen, sondern die konkret ausgearbeitete Ausdrucksform der Colon::Ketten, insbesondere:
„::“, „:::“ und „::::“
als Folgen von mindestens zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Colons (Doppelpunktzeichen).
Schutzgegenstand ist die festgelegte Bedeutungszuordnung der an ein erstes Colon anschließenden weiteren Colon – also des zweiten, dritten und vierten Zeichens in der Kette – wie sie in der Schloemer::Notation dokumentiert ist (z. B. Relation, Prozess, Rückkopplung, Integration), sowie die systematische Darstellung dieser Struktur in Texten, Modellen, Prompts und Frameworks.
Im Verhältnis zur CC BY 4.0 wird diese Colon-basierte ::Kette als urheberrechtlich geschützte Ausdrucksform behandelt. Die vorliegende Richtlinie regelt ergänzend, wie diese Ausdrucksform genutzt, attribuiert oder mittels Attributionserlass freigestellt werden kann.
§2 Nutzungstatbestände – Wann gilt die Notation als genutzt?
Damit klar ist, ab wann diese Charta überhaupt relevant wird, beschreibt dieser Abschnitt, was als Nutzung der Schloemer::Notation (Semantik::Notation) im Sinne der Attributions- und Erlassregeln (Attributionsfreigabe) gilt.
Als Nutzung der Schloemer::Notation gelten alle Fälle, in denen Colon::Ketten im Sinne der definierten Bedeutungslogik eingesetzt werden, insbesondere:
-
wenn ::, ::: oder :::: in Texten, Notationen, Modellen oder Prompts entsprechend der Schloemer-Definition (z. B. Relation, Prozess, Rückkopplung) verwendet werden,
-
wenn Fachtexte, Ontologien, SGE/GEO/SEO-Konzepte, semantische Modelle oder Promptarchitekturen ausdrücklich in der Schloemer::Notation aufgebaut sind,
-
wenn die Notation in Software, Skripten, Trainingsdaten, KI-Workflows, Agentensystemen oder LLM-Konfigurationen als Teil der Funktionslogik, Dokumentation oder Promptstruktur eingebaut wird,
-
wenn Kurse, Dokumentationen, Frameworks, Tools oder methodische Modelle erstellt werden, die die Schloemer::Notation erklären, anwenden oder systematisch fortführen,
-
wenn solche Inhalte veröffentlicht, verbreitet, verkauft oder als Dienstleistung angeboten werden.
Keine Nutzung im Sinne dieser Richtlinie liegt vor, wenn:
-
nur das einzelne Colon „:“ als gewöhnliches Satzzeichen verwendet wird, oder
-
„::“ zufällig, dekorativ oder ohne Bezug zur Schloemer::Notation auftritt.
§3 Attributionsprinzip – Namensnennung als Grundregel
Dieser Abschnitt erläutert, warum Attribution erforderlich ist und welche Grundform sie haben soll, ohne die praktische Nutzung unnötig zu erschweren.
Jede Nutzung im Sinne von § 2 löst grundsätzlich eine Attributionspflicht aus, sofern kein Attributionserlass greift. Die Attribution erfolgt im Rahmen von CC BY 4.0 und kann in folgender Form angegeben werden:
Schloemer::Notation © Joost H. Schloemer (CC BY 4.0 + Charta)
Die Attribution kann je nach Kontext im Output (z. B. Fußzeile), im Impressum, in Code-Kommentaren, Prompt-Kommentaren oder an einer anderen sachgerechten Stelle erfolgen, die für Dritte nachvollziehbar ist.
Ohne Attribution oder gültigen Attributionserlass besteht kein Recht auf kommerzielle Nutzung der Schloemer::Notation als semantische Ausdrucksform.
§4 Gemeinwohl-Attributionserlass (GWL) – Freiraum für Non-Profit
Die Notation soll gemeinnützige und nicht-kommerzielle Arbeit nicht belasten, sondern erleichtern. Dieser Abschnitt schafft dafür einen klaren, voraussetzungslosen Freiraum.
Gemeinnützige Vereine oder Körperschaften, Stiftungen, NPOs sowie eindeutig nicht-kommerzielle Bildungs- und Kulturprojekte können die Schloemer::Notation frei und ohne Attribution nutzen, solange der Einsatz klar nicht-wirtschaftlich ist.
Der Gemeinwohl-Attributionserlass:
-
gilt automatisch,
-
ist weltweit wirksam,
-
ist zeitlich unbefristet,
-
erfordert keine Registrierung.
Sobald jedoch ein wirtschaftlicher, werbender oder direkt kommerzieller Kontext entsteht, greift dieser Erlass nicht mehr; dann gelten die Regelungen dieser Charta zur Attribution und zu Attributionserlassen.
§5 Einzel-Attributionserlass (EL) – Für natürliche Personen im beruflichen Einsatz
Dieser Abschnitt erklärt, wie einzelne Personen die Notation im beruflichen oder kommerziellen Umfeld nutzen können, ohne in jedem Output sichtbar attribuieren zu müssen.
Der Einzel-Attributionserlass (EL) ist eine personenbezogene Option für natürliche Personen – einschließlich Selbständige –, die die Schloemer::Notation beruflich oder kommerziell nutzen möchten, ohne in ihre Outputs sichtbar attribuieren zu müssen.
Der EL umfasst:
-
vollständigen Attributionserlass für die eigene kommerzielle Nutzung,
-
Bindung an eine konkrete natürliche Person (nicht übertragbar),
-
Nutzung im Rahmen der eigenen beruflichen oder freiberuflichen Tätigkeit,
-
eine monatlich kündbare Struktur über das bereitgestellte Zahlsystem.
Der EL kann erlangt werden:
-
direkt über ein von schloemer-cms betriebenes Online-Zahl- bzw. Bestellsystem (monatliche Gebühr) als Rechteinhaber, oder
-
mittelbar über eine persönliche Fördermitgliedschaft beim bdvv, (jährlicher Beitrag) im Rahmen derer der Urheber einen Attributionserlass als freiwillige Unterstützungsleistung gewährt.
Von dieser Regelung sind Unternehmen, Teams, Agenturen, Plattformen, KI-Dienstleister, Integratoren sowie OEM- und White-Label-Modelle ausdrücklich nicht erfasst. Diese Konstellationen werden in § 6 gesondert geregelt.
§6 Unternehmens-, Plattform- und OEM-Nutzung – Vereinbarungen auf Organisationsebene
Wenn die Notation Teil von Produkten, Plattformen oder größeren technischen Systemen wird, reichen individuelle Einzel-Erlasse nicht aus. Dieser Abschnitt skizziert die Möglichkeiten für institutionelle Nutzer.
Für Unternehmen, Agenturen, Plattformbetreiber, Integratoren, KI-Anbieter sowie OEM- oder White-Label-Konstellationen bestehen zwei grundsätzliche Wege:
-
Sponsoring- und Contribution-Modelle über den gemeinnützigen bundesverband deutscher vereine & verbände e. V. (bdvv)
Im Rahmen einer Open-Use-orientierten Förderlogik können Attributionserlasse oder modifizierte Attributionsformen vereinbart werden. Der bdvv stellt den gemeinwohlbezogenen Rahmen und die organisatorische Struktur bereit; der Attributionserlass selbst bleibt eine Entscheidung des Urhebers. -
Direkte Vereinbarungen mit schloemer-cms als Rechteinhaber
Für komplexe Plattform-, Produkt- oder OEM-Szenarien können individuelle Vereinbarungen geschlossen werden, in denen Umfang, Attributionslogik, Freistellungen, Vergütung und ggf. Provenance-Regeln konkret festgelegt werden.
Solche Vereinbarungen können Standardanforderungen dieser Richtlinie modifizieren oder ersetzen, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
§7 Weitergabe und Distribution – Wie die Notation „mitwandert“
In der Praxis wird die Notation in Systeme, Dokumente und Produkte eingebettet und weitergegeben. Dieser Abschnitt regelt, unter welchen Bedingungen das zulässig ist und wie Attributionspflichten weitergegeben werden.
Die Weitergabe, Einbettung oder der Verkauf von Werken, Software, KI-Modellen, Prompt-Sammlungen oder Dokumentationen, in denen die Schloemer-Notation :: genutzt wird, ist grundsätzlich gestattet. Voraussetzung ist, dass:
-
nachgelagerte Nutzende auf diese Charta hingewiesen werden,
-
im kommerziellen Kontext entweder Attribution geleistet oder ein Attributionserlass (z. B. EL oder Organisationsvereinbarung) besteht,
-
keine Konstruktionen geschaffen werden, die die Attributionslogik bewusst umgehen, ohne durch Erlass oder Vereinbarung gedeckt zu sein.
Unterlizenzierungen, die die Attributionspflicht faktisch „abschneiden“, ohne dass eine entsprechende Freistellung vorliegt, sind ausgeschlossen.
§8 Provenance – Optionale Herkunfts- und Nutzungsspur
Provenance soll Transparenz ermöglichen, ohne zusätzliche Pflichten zu erzeugen. Dieser Abschnitt zeigt, wie sie als freiwilliger Standard genutzt werden kann.
Provenance-Einträge dokumentieren, wann, in welcher Version und unter welchen Rahmenbedingungen die Schloemer-Notation :: in einem System oder Werk verwendet wurde. Sie sind freiwillig, verändern keine Rechte, erleichtern aber Nachvollziehbarkeit in Forschung, KI, Audits und langfristigen Projekten.
Ein beispielhafter Provenance-Eintrag könnte so aussehen:
// ::provenance {"framework":"Schloemer::Notation","guideline":"R1","user":"EL-12345","timestamp":"2025-11-15"}
Solche Einträge können intern (Code, Metadaten, Projektunterlagen) geführt werden, ohne im sichtbaren Output erscheinen zu müssen.
§9 Private Nutzung – Unkomplizierter persönlicher Raum
Nicht jede Nutzung braucht Formalien. Dieser Abschnitt markiert bewusst einen einfachen, persönlichen Bereich.
Private, rein nicht-kommerzielle Nutzung der Schloemer-Notation :: ist frei und attributionsfrei, solange:
-
keine Veröffentlichung,
-
keine Monetarisierung,
-
keine institutionelle oder berufliche Einbindung
damit verbunden ist.
Sobald ein Werk, das die Notation nutzt, veröffentlicht, verkauft oder im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit verwendet wird, greifen die Regelungen ab § 3 sowie ggf. die Erlass- und Organisationsmodelle nach § 5 und § 6.
§10 Laufzeit und Beendigung von EL-Modellen
Auch ein Attributionserlass benötigt einen klaren zeitlichen Rahmen. Dieser Abschnitt regelt die Grundlogik der Laufzeit und die Möglichkeit zur Korrektur.
Einzel-Attributionserlasse (EL) werden in der Regel als monatlich (bei bdvv-Fördermitgliedschaft jährlich) laufende, automatisch verlängerbare Modelle geführt. Die Laufzeit verlängert sich jeweils automatisch, solange der EL im Zahlsystem nicht deaktiviert wurde, bzw. eine bdvv-Fördermitgliedschaft nicht gekündigt wurde.
Bei offenkundigen Verstößen – insbesondere institutioneller Nutzung ohne passende Vereinbarung – kann ein EL vorübergehend ausgesetzt werden. Werden die Bedingungen innerhalb von 30 Tagen durch Attribution, Abschluss einer passenden Vereinbarung oder Einstellung der unzulässigen Nutzung korrigiert, kann der Attributionserlass wieder in Kraft gesetzt werden.
§11 Zahlungsabwicklung – Technische Abbildung der EL-Modelle
Die Zahlungsabwicklung soll transparent, aber nicht überfrachtet sein. Dieser Abschnitt beschreibt den minimal notwendigen Rahmen.
Zahlungen im Zusammenhang mit EL-Optionen oder ähnlichen Attributionserlassen werden jeweils über ein Online-Zahlsystem abgewickelt. Es werden nur die Daten verarbeitet, die für Abrechnung, Zuordnung und ggf. elektronische Rechnungsstellung erforderlich sind.
Änderungen an Preisen oder Modellvarianten gelten ausschließlich für zukünftige Abrechnungszeiträume und werden vorab kommuniziert.
§12 Good-Faith-Prinzip, Klärung und pseudonymisiertes Register
Diese Richtlinie setzt ausdrücklich auf Kooperation statt Konfrontation. Dieser Abschnitt macht das transparent. Nutzungen im gemeinwohlorientierten oder offenkundig gutgläubigen Bereich werden nicht abgemahnt; im Zweifel erfolgt ein Hinweis, keine Drohung.
Bei kommerziell relevanter Nutzung ohne erkennbare Attribution oder Erlass kann der Rechteinhaber eine informelle Klärung anregen – etwa durch eine einfache Anfrage per E-Mail.
Zur internen Verwaltung von EL- und Organisationsvereinbarungen kann ein pseudonymisiertes Register geführt werden, das technische Kennungen (z. B. Lizenz-ID, Laufzeit, Hashwerte) speichert, aber keine personenbezogenen Nutzungsprofile bildet.
Erst wenn eine wirtschaftlich bedeutsame Nutzung trotz mehrfacher Hinweise weder transparent gemacht noch angepasst wird, können rechtliche Schritte geprüft werden. Ziel bleibt in jedem Fall eine faire, einfache Lösung.
§13 Sprache und Gerichtsstand
Zum Abschluss braucht jede Regelung einen klaren rechtlichen Anker. Dieser Abschnitt legt ihn fest. Maßgeblich ist die deutschsprachige Originalfassung dieser Richtlinie.
Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung der Schloemer::Notation ist – sofern keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde – Regensburg (Deutschland).
Anhang A – Empfohlene Attributionsformel
Der Attributionssatz soll leicht zu übernehmen und eindeutig zuzuordnen sein.
Schloemer::Notation © Joost H. Schloemer (CC BY 4.0 + Charta zur Attribution und Nutzung)
Anhang B – Hinweise zu Entgeltmodellen (informativ)
Dieser Anhang ist informativ und beschreibt typische Größenordnungen, ohne selbst Vertragsbestandteil zu sein.
Für Einzel-Attributionserlasse (EL) kann ein monatlicher Betrag (z. B. 8 €/Monat pro natürliche Person) als Richtgröße dienen.
Sponsoring- oder Organisationsvereinbarungen über den bdvv oder direkte Absprachen mit schloemer-cms werden individuell festgelegt und gesondert vereinbart.
Anhang C – Rolle des bdvv im Open-Use-Kontext
Der bdvv kann als gemeinwohlorientierter Verband Sponsoring- und Contribution-Modelle begleiten, in deren Rahmen Attributionserlasse für bestimmte Nutzergruppen (z. B. Fördermitglieder) möglich werden. Der Attributionserlass selbst bleibt eine Entscheidung des Urhebers; der Verband stellt den organisatorischen und gemeinwohlbezogenen Rahmen bereit.
Anhang D – Beispiele für Provenance-Einträge
Zum Abschluss einige Muster, wie Provenance in technischen und wissenschaftlichen Kontexten aussehen kann.
// ::provenance {"framework":"Schloemer::Notation","guideline":"R1","user":"EL-12345","timestamp":"2025-11-15"}
oder etwa:
// ::provenance {"framework":"Schloemer::Notation","doi":"10.5281/zenodo.xxxxxx","user":"Project-XYZ","timestamp":"2025-11-15"}
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Lizenzhinweis
Die ::Notation wurde 2025 von Joost H. Schloemer im Rahmen der semantischen Promptforschung beschrieben und unter CC BY 4.0 veröffentlicht. Sie versteht den Operator :: nicht als reines Syntaxzeichen, sondern als semantischen Operator, der Bedeutungsnetze für Mensch und Maschine sichtbar macht.
Veröffentlichung unter CC BY 4.0 → Attribution zwingend.
Schloemer, Joost H. (2025a) Schloemer::Notation – semantische Rahmenbildung (Concept DOI). Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.16366107
Schloemer, Joost H. (2025b) Schloemer::Notation – KI::Hybrid: Semantische Marker für auditierbares Denken (Version v1, Supplement). Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.17416745
Schloemer, Joost H. (2025c) Schloemer::Notation – Denkraum vFusion 2.4 – Auditierbare KI-Reflexion in der Schloemer::Notation. Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.17512390
https://github.com/Schloemer-CMS/Promptnotation
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