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Attributionsfreigabe
 

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Lizensierung

Attributionsfreigabe für die Schloemer::Notation (::joost::ki) erwerben

Die Schloemer::Notation steht grundsätzlich frei zur Verfügung – unter der Bedingung der Urheber-Attribution.

Für Unternehmen, Entwickler, Beratungen, Agenturen, Selbständige und KI-Anbieter bieten wir eine vollständige Attributionsfreigabe gegen Entgelt an.

Was bedeutet Attributionsfreigabe

Mit Erwerb der Freigabe dürfen Sie:

  • die ::Notation komplett ohne Namensnennung verwenden

  • in Software und KI-Systemen integrieren

  • in Publikationen, Produkten, Prozessen oder Schulungen nutzen

  • Derivate ohne Attributionspflicht veröffentlichen

 

Die Urheberrechte verbleiben beim Urheber – die Kennzeichnungspflicht entfällt.

Einzelplatzlizenz – pro Nutzer

:: Attributionsfreigabe

Die Personal Access License (PAL) ist eine personenbezogene Einzelplatzlizenz.
Sie kann ausschließlich von einer einzelnen, namentlich registrierten Person genutzt werden.
Selbständige und Einzelberater erwerben exakt eine Lizenz.

Mengenstaffeln sind nicht verfügbar.

 

Gemäß Lizenzbedingungen darf die PAL nur von einer natürlichen Person genutzt werden (Named-User-Prinzip).

:: Attributionsfreigabe

8,00 €Preis
Anzahl
Preise
::Abo
8,00 €monatlich bis zur Kündigung
  • Schloemer-License PAL – Attributionsfreistellung

    Durch Zahlung der ausgewählten Lizenzgebühr erhält der Lizenznehmer das Recht, die ::Notation ohne Urheberbenennung und ohne Attributionspflicht zu nutzen.

    Die Freistellung umfasst alle Nutzungsarten, insbesondere:

    • kommerzielle Nutzung

    • Integration in Software, KI-Systeme, Plattformen

    • Veröffentlichungen, Produkte, Beratungsleistungen

    • Derivate und Weiterentwicklungen

    Die Urheberrechte verbleiben vollständig beim Urheber.

  • Lizenzmodul Attributionsfreigabe

    Schloemer-License Professional 1.0 – Attributionsfreigabe (Monatslizenz, Einzelplatz)

    Lizenzvertrag für natürliche Personen und selbständige Einzelunternehmer
    Version 1.0 – 2025
    Urheber: Joost H. Schloemer

     

    §1 Vertragsgegenstand

    (1) Gegenstand dieses Lizenzvertrages ist die entgeltliche Freistellung von der Pflicht zur Urheberbenennung (§13 UrhG) im Zusammenhang mit der Nutzung der von Joost H. Schloemer entwickelten semantischen ::Notation („Werk“).
    (2) Der Lizenznehmer erhält das Recht, die ::Notation ohne Attribution zu verwenden („Attributionsfreigabe“).
    (3) Die Freistellung erfolgt ausschließlich als Einzelplatzlizenz, nutzbar durch eine natürliche Person, einschließlich selbständiger Einzelunternehmer.
     

    §2 Begriffsbestimmungen
     

    (1) Natürliche Person / Einzelplatzlizenz

    Eine einzelne Person, die das Werk persönlich nutzt.
    Dazu zählen:

    • Privatnutzer

    • freiberuflich Tätige

    • selbständige Einzelunternehmer

    • Solo-Selbständige

    • gemeinnützige Tätigkeiten


    (2) Kommerzielle Nutzung

    Jede Nutzung, die direkt oder indirekt auf wirtschaftlichen Vorteil abzielt, insbesondere:

    a) Nutzung im Rahmen beruflicher oder gewerblicher Tätigkeit,
    b) Nutzung in Beratungsleistungen, Publikationen, Produkten, Präsentationen, Schulungen,
    c) Integration in entgeltliche Dienste, Software, KI-Systeme oder Online-Angebote,
    d) Nutzung als Bestandteil von Marken-, Vertriebs- oder Serviceleistungen.


    (3) Werk

    Alle Bestandteile der Schloemer::Notation, insbesondere:

    • die Operatoren (::, :::, ::::),

    • Erweiterungen (::provenance, ::keim, ::meta_omega, ::ki-welt, …),

    • Modelle, Diagramme, Erklärungen, semantische Strukturen,

    • alle dokumentierten Bedeutungs- und Prozessbeziehungen.


    §3 Rechteeinräumung (Attributionsfreistellung)
     

    (1) Der Lizenzgeber verzichtet gegen Entgelt auf die Urheberbenennung gemäß §13 UrhG.
    (2) Der Lizenznehmer ist berechtigt, das Werk:
    a) ohne Namensnennung zu verwenden,
    b) kommerziell zu nutzen,
    c) in eigene Arbeiten, Publikationen, Prozesse und Produkte zu integrieren,
    d) Bearbeitungen („Derivate“) ohne Attribution zu veröffentlichen.

    (3) Die Freistellung gilt ausschließlich für die einzelne natürliche Person, die unter dieser Lizenz registriert ist.

    (4) Die Urheberrechte verbleiben vollständig beim Lizenzgeber.


    §4 Nutzungsumfang und Beschränkungen
     

    (1) Die Lizenz ist nicht übertragbar.
    (2) Die Nutzung durch juristische Personen (Unternehmen, Vereine, Agenturen, Konzerne) ist nicht umfasst.
    (3) Nicht gestattet sind:
    a) Weitergabe der Lizenz an Dritte,
    b) Nutzung in Multi-User- oder Corporate-Umgebungen,
    c) Verkauf oder Vermarktung der ::Notation selbst,
    d) irreführende Behauptungen über die Urheberschaft.

    (4) Für Unternehmen existieren gesonderte Lizenzen (KMU/Enterprise).


    §5 Vergütung und Laufzeit (Monatsabo)
     

    (1) Die Lizenz wird als monatlich zahlbares Abonnement bereitgestellt.
    (2) Die Gebühr ist jeweils zu Beginn eines Abrechnungszeitraums fällig.
    (3) Die Lizenz verlängert sich automatisch um einen Monat, sofern sie nicht nach §6 gekündigt wird.
    (4) Eine anteilige Rückerstattung im laufenden Monat ist ausgeschlossen.


    §6 Kündigung & Rückabwicklung
     

    (1) Der Lizenznehmer kann das Monatsabo jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen.
    (2) Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail ausreichend).
    (3) Die Lizenz verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern das Abonnement nicht im Zahlsystem des Lizenzgebers deaktiviert oder nach § 6 gekündigt wurde.
    a) Die Freistellung von der Attribution endet zum Monatsende.
    b) Für bereits veröffentlichte Produkte, Texte oder Systeme bleibt die Freistellung bestehen (Bestandsschutz).
    c) Neue Veröffentlichungen ab dem Folgemonat unterliegen wieder der Attribution.

    (4) Widerruf:
    a) Verbraucher haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach §356 Abs. 5 BGB,
    b) Dieses erlischt, sobald der Lizenznehmer ausdrücklich wünscht, dass die Lizenz sofort ausgeführt wird (digitale Inhalte).


    §7 Reklamation
     

    (1) Die Attributionsfreigabe ist eine digitale Lizenzleistung.
    (2) Reklamationen sind zulässig, wenn:
    a) der Lizenznehmer die Bestätigung nicht erhält,
    b) die Freistellung nicht korrekt freigeschaltet wurde.

    (3) Nicht als Reklamation gelten:
    a) Unzufriedenheit mit Konzept, Inhalt oder Funktionsweise des Werkes,
    b) Änderungen an eigenen Systemen,
    c) Fehlinterpretationen durch KI-Systeme.

    (4) Rückerstattungen erfolgen ausschließlich bei technischen Fehlern auf Seiten des Lizenzgebers.


    §8 Haftung
     

    Der Lizenzgeber haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    Eine Haftung für wirtschaftliche oder technische Folgeschäden ist ausgeschlossen.


    §9 Rechtswahl und Gerichtsstand
     

    (1) Es gilt deutsches Recht.
    (2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Regensburg.


    §10 Schlussbestimmungen
     

    (1) Änderungen bedürfen der Schriftform.
    (2) Unwirksame Klauseln werden durch wirksame ersetzt, die der wirtschaftlichen Intention entsprechen.
    (3) Dieser Vertrag ersetzt alle früheren Vereinbarungen zur Attribution.

Lizenzhinweis

Schloemer::Notation — entwickelt 2025 von Joost H. Schloemer.
Veröffentlicht unter CC BY 4.0.
Der Operator :: wird als semantischer Operator verstanden, der maschinen- und menschenlesbare Bedeutungsräume strukturiert.
Die vollständigen Referenzen, DOIs, Lizenzinformationen und die Open-Use-Charter sind hier abrufbar:

https://www.schloemer-cms.de/open-use-charter

https://www.schloemer-cms.de/lizenz

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