Lizenzvereinbarung – Schloemer::Notation
Kurzüberblick
Zur schnellen Orientierung sind hier die wichtigsten Punkte der Lizenzvereinbarung zusammengefasst:
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Gemeinnützige Nutzung ist grundsätzlich frei, auch ohne Provenance- oder Attributionspflicht.
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Nur wer die Notation außerhalb eines gemeinnützigen Kontexts – also kommerziell – nutzt, ist zur Attribution verpflichtet oder kann eine Attributionsfreigabe erwerben.
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Kommerzielle Nutzung erfordert Attribution (// Schloemer::Notation © Joost Schloemer (CC BY 4.0 + Lizenz V1)), Provenance ist optional und dient als freiwilliger Herkunftsnachweis (Good-Practice-Standard).
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Verkauf oder Weitergabe von Software/Prompts mit ::Notation ist zulässig, insofern der neue Nutzer die Lizenzbedingungen (Attribution/Provenance oder Attributionsfreigabe) zu respektieren hat.
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Online- und Printausgaben benötigen Attribution im Footer des Outputs bzw. Ausdrucks (Ausnahme: Attributionserlass).
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Privatpersonen können die Notation frei nicht-kommerziell nutzen; für kommerzielle Zwecke ist eine Lizenz oder Fördermitgliedschaft beim bundesverband deutscher vereine & verbände e. V. (bdvv) erforderlich.
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Kommerzielle Nutzer können ein Sponsoring mit dem bdvv gesondert vereinbaren.
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Lizenz läuft als Abo (monatlich kündbar); Verstöße können innerhalb 30 Tagen korrigiert werden.
Präambel
Die Schloemer::Notation ist eine geistige Schöpfung. Sie steht unter der Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) - Attributionslizenz und wird durch diese Lizenzvereinbarung ergänzt. Ziel ist, Verständlichkeit, Transparenz und Fairness in der Nutzung sicherzustellen.
§1 Geltungsbereich
Diese Lizenzvereinbarung regelt die Nutzung der Schloemer::Notation in Vereinswesen, Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur, Recht und Technik. Sie ergänzt die Urheberrechte (CC BY 4.0) und schafft verbindliche Zusatzregeln.
§2 Lizenzgrundlage
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Grundlage ist die internationale Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0). Sie regelt die allgemeinen urheberrechtlichen Nutzungsrechte (Reproduktion, Verbreitung, Bearbeitung, öffentliche Zugänglichmachung) unter der Bedingung der Namensnennung.
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Ergänzend gilt diese Lizenzvereinbarung. Sie erweitert und konkretisiert die Bedingungen für bestimmte Anwendungsfelder (z. B. Gemeinnützigkeit, Sponsoring, kommerzielle Nutzung, Software/Prompts, Provenance).
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Die Vereinbarung ersetzt die CC BY 4.0 nicht, sondern baut auf ihr auf und schafft zusätzliche Regeln für Klarheit, Fairness und Governance.
§3 Gemeinnützige Nutzung
Für Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Körperschaften i.S.d. AO sowie für Personen oder Organisationen, die die Notation ausschließlich im gemeinnützigen oder nicht-kommerziellen Kontext verwenden, gilt die Nutzung frei und attributionsfrei, ohne Provenance-Pflicht.
Sobald die Nutzung jedoch außerhalb des gemeinnützigen Zwecks erfolgt – insbesondere mit kommerziellem, wirtschaftlichem oder werbendem Charakter –, greift §4 (kommerzielle Nutzung) mit den dort festgelegten Pflichten zur Attribution oder zur Erwerbung einer Attributionsfreigabe.
§4 Kommerzielle Nutzung
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Erfordert Attribution sowie eine der folgenden Optionen:
a) Attributions-Sponsoring (Standard): sichtbare Nennung gem. Anhang A/B in Produkt/Docs/UI,
b) Lizenzgebühr (Alternative): monatliche Pauschale im Abonnement je Produktlinie/Plattform (siehe Anhang B),
c) Contribution-Modell: offene Beiträge (Code, Dokumentation, Forschung) nach Vereinbarung. -
White-Label nur mit gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
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Weitergabe oder Verkauf von Software, Anwendungen oder Prompts, die die Schloemer::Notation enthalten oder darauf aufbauen, ist zulässig, sofern der neue Nutzer die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung übernimmt. Er unterliegt insbesondere der Attributionspflicht; Provenance ist optional, es sei denn, sie wird im Rahmen eines Sponsorings oder Zertifikats ausdrücklich vereinbart. Eine Unterlizenzierung oder indirekte Nutzung ohne Übernahme dieser Pflichten ist ausgeschlossen.
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Kommerzielle Nutzer können freiwillig den ::provenance-Nachweis führen (z. B. im Prompt oder Code-Kommentar). Dies gilt als Good-Practice-Standard und kann bei Lizenzstreitigkeiten, Audits oder Sponsoringverhandlungen positiv berücksichtigt werden. Eine Pflicht zur sichtbaren Provenance im Output besteht nicht.
§5 Pflichten
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Respekt vor der Urheberschaft.
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Attribution gemäß Anhang A, sofern kein Attributionserlass vereinbart ist.
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Provenance-Dokumentation optional; empfohlen als Nachweis guter Lizenzpraxis.
§6 Print- und Online
Bei Print- und Online-Ausgaben ist eine Attribution an geeigneter Stelle erforderlich, vorzugsweise im Footer oder Impressum des Outputs oder Ausdrucks. Diese Pflicht entfällt, wenn ein vertraglich vereinbarter Attributionserlass vorliegt (z. B. bei Presseerzeugnissen oder Veröffentlichungen durch lizenzierte Nutzung).
§7 Privatpersonen
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Private Nutzung der Schloemer::Notation ist frei und attributionsfrei, sofern sie nicht kommerziell, nicht öffentlich missbräuchlich und nicht reputationsschädigend erfolgt.
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Sobald eine Nutzung kommerziellen Charakter hat oder die Notation in verbreiteten, veröffentlichten oder monetarisierten Kontexten verwendet wird, gilt §4 (kommerzielle Nutzung).
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Privatpersonen können in diesem Fall entweder eine reguläre kommerzielle Lizenz erwerben oder über eine Fördermitgliedschaft beim Bundesverband deutscher Vereine und Verbände e. V. (bdvv) entsprechende Nutzungsrechte einschließlich Attributionserlass erlangen.
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Ohne Lizenz oder Fördermitgliedschaft besteht kein Nutzungsrecht für kommerzielle Anwendungen.
§8 Laufzeit & Beendigung
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Die Lizenz wird als Abonnement erteilt. Die Laufzeit beträgt jeweils einen Monat und verlängert sich automatisch um weitere Monate, solange keine Kündigung erfolgt.
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Das Abonnement kann vom Lizenznehmer oder Lizenzgeber jederzeit ohne Frist zum Monatsende gekündigt werden.
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Bei wesentlichem Verstoß gegen diese Lizenz erlischt die Nutzungserlaubnis automatisch. Der Lizenznehmer hat jedoch die Möglichkeit, den Verstoß binnen 30 Tagen nach schriftlicher Anzeige durch den Lizenzgeber abzustellen oder zu korrigieren. Als Abstellen/Korrigieren gilt insbesondere: (a) Nachtragen oder richtige Platzierung der Attribution, (b) Nachweis des Erwerbs der erforderlichen Lizenzen oder Mitgliedschaften, (c) Entfernung unzulässiger Distributionen oder Integrationen, (d) Einstellung verbotener Verkaufs- oder Weitergabemodelle. Erfolgt die Abstellung/Korrektur vollständig innerhalb der Frist, lebt die Lizenz wieder auf. Erfolgt sie nicht oder nur unvollständig, bleibt das Erlöschen bestehen und der Lizenzgeber kann weitere Ansprüche geltend machen.
§9 Zahlungsabwicklung
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Die Lizenzgebühren werden über das vom Lizenzgeber bereitgestellte Online-Bestellsystem abgewickelt. Akzeptierte Zahlungsmethoden sind insbesondere Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, PayPal oder andere elektronische Zahlungsverfahren, die im Bestellprozess angezeigt werden.
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Mit Abschluss des Bestellvorgangs kommt ein monatliches Abonnement zustande, dessen Zahlung jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums fällig wird.
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Die Zahlungsabwicklung erfolgt automatisiert über die jeweilige Zahlungsplattform. Der Lizenzgeber erhält dabei nur die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten.
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Bei Rücklastschriften, Zahlungsverzug oder Stornierungen kann der Lizenzgeber den Zugang zur Nutzung der Lizenz vorübergehend aussetzen, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist.
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Änderungen an Zahlungsarten oder Zahlungsintervallen werden mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten im Bestellsystem bekannt gegeben.
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Eine Rechnungsstellung in elektronischer Form gilt als zugestellt, sobald sie per E-Mail oder über das Benutzerkonto des Lizenznehmers abrufbar ist.
Anhänge
Anhang A – Attribution
Die Attribution muss klar und überprüfbar erfolgen. Vorgabe: „// Schloemer::Notation © Joost Schloemer (CC BY 4.0 + Lizenz V1)“. Sie kann im Code, in der Dokumentation oder im Output erfolgen.
Anhang B – Lizenzgebühren
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Privatpersonen (kommerzielle Nutzung): 10 € pro Monat je User.
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Unternehmen: 10 € pro Monat je User. Mehrfach-Abos möglich, keine Staffelung nach Größe.
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Anhang C – Sponsoring / Contribution
Unternehmen oder Institutionen können ein individuelles Sponsoring oder Contribution-Modell mit dem Lizenzgeber vereinbaren. Dies gilt auch für Kooperationen mit dem bdvv.
Anhang D – Provenance-Code
Der ::provenance-Nachweis ist optional und dient der freiwilligen Dokumentation von Herkunft, Lizenzversion und Zeitpunkt der Nutzung. Eine sichtbare Ausweisung im Output ist nicht erforderlich.
Beispiel: ::provenance {"license":"Schloemer::Notation V1","user":"Lizenznehmer-ID","timestamp":"2025-10-30"}
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Lizenzhinweis
Die ::Notation wurde 2025 von Joost H. Schloemer im Rahmen der semantischen Promptforschung beschrieben und unter CC BY 4.0 veröffentlicht. Sie versteht den Operator :: nicht als reines Syntaxzeichen, sondern als semantischen Operator, der Bedeutungsnetze für Mensch und Maschine sichtbar macht.
Veröffentlichung unter CC BY 4.0 → Attribution zwingend.
Schloemer, Joost H. (2025a) Schloemer::Notation – semantische Rahmenbildung (Concept DOI). Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.16366107
Schloemer, Joost H. (2025b) Schloemer::Notation – KI::Hybrid: Semantische Marker für auditierbares Denken (Version v1, Supplement). Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.17416745
Schloemer, Joost H. (2025c) Schloemer::Notation – Denkraum vFusion 2.4 – Auditierbare KI-Reflexion in der Schloemer::Notation. Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.17512390
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